Schwerpunkt II
Agrarumweltmaßnahmen
Diese Maßnahme bietet die Möglichkeit unter dem Titel „Alpung und Behirtung"
- die Offenhaltung der Kulturlandschaft und die Bewahrung der Almflächen vor Verwaldung oder Zuwachsen mit strauchartiger Vegetation;
- die Erhaltung der Almflächen im Sinne der Kulturlandschaftserhaltung und des Tourismus und
- die Erhaltung der pflanzlichen und tierischen Biodiversität auf Almflächen, die meist durch die extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstanden sind, zu gewährleisten.
Die Prämie für „Alpung und Behirtung", um welche mit dem Mehrfachantrag angesucht wird, beinhaltet auch das einmalige Mähen der Almanger und jährlich wiederkehrende Almpflegemaßnahmen, wie z.B. mechanische Unkrautbekämpfung, Mulchen, Nachmähen u.Ä.
Die Fördersätze sind dem ÖPUL-Programm zu entnehmen.
Schutz vor Naturgefahren
Sollten sich Almweideflächen im Bereich von Schutzwäldern befinden, so gibt es unter dieser Maßnahme eine Förderung für die Wald-Weide-Trennung.
Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksforstinspektion, die ihren Sitz in der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft hat. Die weitere Bearbeitung wird in der Fachabteilung 10 C - Forstwesen (Forstdirektion) erledigt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40%.


