Feuerbrandbekämpfung Steiermark
Zur Feuerbrandbekämpfung im Erwerbsobstbau in der Blüte 2012 werden voraussichtlich wieder streptomycinhältige Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Sollte die Zulassung erfolgen, wird eine betriebsbezogene amtliche Bestätigung über die erforderliche Menge für den Bezug dieser Pflanzenschutzmittel notwendig sein. Diese Bestätigung wird nach der Zulassung über Antrag eines Bewirtschafters von der Fachabteilung10B-Landwirtschaftliches Versuchszentrum ausgestellt werden.
Damit im Falle der Zulassung eine rechtzeitige Ausstellung der Bestätigung möglich ist, muss die Beantragung dieser Bestätigung via Internet von 3. bis 12. Februar 2012 erfolgen:
Zur Antragstellung für Betriebe, die erstmals eine Bezugsbestätigung beantragen. (inaktiv)






