Frostschaden-Entschädigung 2016
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Förderansuchen und Verpflichtungserklärung herunterladen, ausfüllen und untersschreiben.
Notwendige Beilagen beilegen.
Termin in der Bezirkskammer vereinbaren und Antrag abgeben oder den eingescannten Antrag mit Beilagen an die Adresse frost2016@lk-stmk.at senden.
Die Vorabmeldung ersetzt keine Antragstellung, war aber eine entscheidende Grundlage für die Verhandlungen.
Der Antrag kann nur dann entgegengenommen werden, wenn er vollständig ausgefüllt und mit allen Beilagen versehen zum vereinbarten Termin in der Bezirkskammer vorliegt.
Daher die Bitte an alle Antragsteller: vorhandene Versicherungspolizzen und Frostschadensabrechnungen und den Mehrfachantrag 2016 sowie allfällige Kostennachweise über Nachpflanzungen von Kernobstjunganlagen mitnehmen bzw. einsenden. Wein- und Erdbeerbauern benötigen darüber hinaus etwaige Nachweise über außerlandwirtschaftliche Einkommen.