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Forstliche Raumplanung (Abschnitt II; §6 bis §11)

Aufgaben der forstlichen Raumplanung:
Waldentwicklungsplan © LFD
WaldentwicklungsplanWaldentwicklungsplan
© LFD
 

Aufgabe der forstlichen Raumplanung ist die vorausschauende Planung und Darstellung der Waldverhältnisse. Im Rahmen der forstlichen Raumplanung der öffentlichen Dienststellen ist die Koordinierung aller für den Wald und die Umwelt in Betracht kommenden und dafür bedeutsamen öffentlichen Interessen anzustreben.

Das Forstgesetz kennt drei forstliche Raumpläne:

Waldentwicklungsplan
Waldfachplan
Gefahrenzonenplan  


Als weiteren forstlichen Raumplan, der als Ergänzung zum Waldentwicklungsplan anzusehen ist, gibt es das Landesschutzwaldkonzept. In den forstlichen Raumplänen werden die Sachverhalte und erkennbaren Entwicklungen kartographisch und textlich dargestellt (Grundlage für außerforstliche Planungsbereiche).

 
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