Waldfachplan
Der Waldfachplan ist nach dem Forstgesetz 1975 i.d.g.F. ein vom Waldeigentümer oder von hiefür in Betracht kommenden Stellen erstellter forstlichen Plan, der Darstellungen und Planungen für den Interessensbereich des Planungsträger enthält.
Der Waldfachplan kann von der Behörde in den Waldentwicklungsplan aufgenommen oder als selbstständiger Teilplan zum Waldentwicklungsplan anwendbar gemacht werden. Der Waldfachplan ist allgemein als teilregionales, konkretes Maßnahmenprogramm zur Waldentwicklung zu sehen, welches auf Basis des Waldentwicklungsplanes insbesondere zur Verbesserung der überwirtschaftlichen Wirkungen des Waldes sowie zum Interessensausgleich zwischen Begünstigten und Eigentümern beitragen soll (Operationalisierung der WEP-Ziele).
Die Zustandserfassung und die waldbezogene Maßnahmenplanung sind daher viel detailreicher als im WEP.
Derzeit gibt es in der Steiermark bereits einen fertig ausgearbeiteten Waldfachplan, der im Rahmen des Interreg IIA-Programmes „Lebensraum Unteres Murtal“ erstellt wurde.
Zu anderen Themenbereichen, insbesondere zu "Wald und Wasser", "Wald und Tourismus", "Natura 2000 auf Waldflächen", "Forst - Kultur" und "Wald - Wild" werden in den verschiedensten Regionen der Steiermark zur Zeit ebenfalls Waldfachpläne erstellt, die unter anderem im Rahmen der 1. Tagung zur Waldfachplanung in Österreich (vom 3. bis zum 4. Nov. 2004 in der HBLF Bruck/Mur) der fachlichen Öffentlichkeit vorgestellt werden.




