Rodung (§ 17 bis 20 Forstgesetz)
Kahlschlag
© LFD
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Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken.
z.B.: Agrarstrukturverbesserung, Agrarbehördliche Bewilligung, Gewerbe und Industrieanlagen, Kraftwerke und E-Leitungen, Wohnbau, Straßen und Wege, Sport und Tourismus
Für die Änderung der Nutzungsart ist eine behördliche Bewilligung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Antrag bzw. Anmeldung
Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
Lageplan 3-fach mit Maßstabangabe




