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Rodung (§ 17 bis 20 Forstgesetz)

Kahlschlag © LFD
Kahlschlag
© LFD
 

Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken.
z.B.: Agrarstrukturverbesserung, Agrarbehördliche Bewilligung, Gewerbe und Industrieanlagen, Kraftwerke und E-Leitungen, Wohnbau, Straßen und Wege, Sport und Tourismus

Für die Änderung der Nutzungsart ist eine behördliche Bewilligung notwendig.

 
Erforderliche Unterlagen

Antrag bzw. Anmeldung
Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
Lageplan 3-fach mit Maßstabangabe

 
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