Notstandsentschädigung
für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe
Richtlinie und Antragsformular
- Richtlinie für die Abwicklung des Entschädigungsverfahres für unverschuldet in Not geratene landwirtschaftliche Betriebe (Notstandsentschädigung)
(Notstandsentschädigungs-Richtlinie 2021) ab 01.07.2021 gültig
- Antrag zur Erlangung der Notstandsentschädigung
hier downloaden
Für unverschuldet in existenzbedrohliche Notlage gekommene Betriebe, wie z.B.
- weit über den Durchschnitt hinausgehende Ernteverluste
- schwere Erkrankungen, körperliche Gebrechen oder Tod der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters oder deren/dessen Angehörigen, die unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastungen bzw. andere wirtschaftliche Nachteile auslösen,
- existenzbedrohende, weit über den Durchschnitt hinausgehende Schäden durch Naturereignisse, wie Brand durch Blitzschlag und dergleichen,
- nicht selbst verschuldeter Untergang von Gebäuden (Brandstiftung)
- weit über den Durchschnitt hinausgehender wirtschaftlicher Schaden.
können Entschädigungen für bäuerliche Betriebe ausgezahlt werden.
Die Antragstellung erfolgt mit Notstandsentschädigungs Antrag in der
A10 - Land- und Forstwirtschaft.