Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 – 2020 und ein Ausblick auf 2021.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ist einer der wenigen Politikbereiche der Europäischen Union, der in sämtlichen Mitgliedsstaaten umgesetzt wird. Sie gehört zu den ältesten (seit 1962) und finanziell bedeutendsten Politikfeldern der Europäischen Union.
Die GAP beruht auf zwei Säulen. Die erste, umfasst Direktzahlungen an einzelne Landwirte sowie die gemeinsamen Marktordnungen. Die erste Säule wird über Finanzmittel der EU finanziert. Die zweite Säule der GAP hat das Ziel der Entwicklung des ländlichen Raums und unterstützt die erste Säule seit 1999. Im Gegensatz zur Säule 1 wird die Ländliche Entwicklung seitens der Mitgliedsstaaten (in Österreich durch Bund und die Bundesländer) cofinanziert (in Österreich liegt der Cofinanzierungsanteil bei etwa 50%).
Die Förderrichtlinien werden auf sieben Jahre festgelegt und basieren auf den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union. Für die Förderperiode 2014 - 2020 wurden seitens der Europäischen Union EU - weit € 312,7 Mrd. für die Säule 1 und € 95,6 Mrd. für die Säule 2 (Ländliche Entwicklung) eingestellt.
In Österreich ist der Anteil der Ausgaben für die Ländliche Entwicklung (Säule 2) zu den Direktzahlungen (Säule 1) Höher als im EU - Durchschnitt. Über die ländliche Entwicklung werden in Österreich unter anderem das Agrarumweltprogramm (ÖPUL), die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, die Förderung von Junglandwirten sowie Basisdienstleistungen wie die Dorfentwicklung finanziert.
Im Zeitraum 2014 - 2020 werden im Rahmen der Umsetzung des Programms LE 14 -20 für die festgelegten Maßnahmen in Summe € 7,7 Mrd. in die Entwicklung des ländlichen Raums investiert, wobei € 3,94 Mrd. seitens des EU - Budgets beigesteuert werden. An Direktzahlung werden in dem Zeitraum etwa € 4,85 Mrd. ausgegeben.
Seit längerem findet ein Diskussionsprozess zwischen Kommission, Parlament und den Mitgliedsstaaten über die Finanzierung der Ausgaben der Union statt, wobei sich aufgrund des Austrittes Großbritanniens (BREXIT) einerseits die verfügbaren Mittel reduzieren, als auch die Beitragshöhe der einzelnen Mitgliedsstaaten (Streit ob 1,0% des Bruttoinlandsproduktes eines Mitgliedsstaates oder 1,30% Basis für die Beiträge der einzelnen Länder sind) noch ungeklärt ist.
Nachdem das Programm für die Förderung des Ländlichen Raums (LE 2014 - 2020) mit 31.12.2020 enden sollte, findet seit 2018 ein Diskussionsprozess über die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 1.1.2021 statt. Es liegen Diskussionsvorschläge vor, wobei seitens der Kommission eine Weiterentwicklung, nicht jedoch eine Erneuerung geplant ist. Die zukünftige Gemeinsame Agrarpolitik wird sich weiter den Zielen wie Versorgung mit Lebensmittel, Sicherung des Einkommens der in der Landwirtschaft Tätigen widmen, wobei zukünftig jedoch verstärkt auf Klimawandel, Erhalt von Lebensraum und Ökosystemen sowie der seitens der Europäischen Kommission ausgerufene Green Deal - Klimaschutz Berücksichtigung finden wird müssen.