Förderungsbeitrag des Landes Steiermark zu den Versicherungsprämien nach dem Hagelversicherungs-Förderungsgesetz
Bereits im Frühjahr 1955 wurde das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz erstmalig kundgemacht, welches die Förderung von Prämienzahlungen von Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen grundsätzlich regelt.
Die Zunahme von Unwetterereignissen führt dazu, dass auch Naturschäden stark zunehmen. Stark betroffen davon ist auch die Landwirtschaft die immer öfter Hagel, Stürmen, Starkniederschlägen, Spätfrösten aber auch langen Dürreperioden ausgesetzt ist, weshalb das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz im Laufe der Zeit immer wieder überarbeitet werden musste. Die letzte Änderung des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes erfolgte im Jahr 2018 und wurde im BGBl. I Nr. 92/2018 kundegemacht. Die wichtigsten Änderungen dieser Novelle waren die Anhebung des Förderungssatzes von ursprünglich 50% auf 55% - jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert sowie die Aufnahme von Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren.
Gemäß dem Hagelversicherungs-Förderungsgesetz sowie der ergänzenden Sonderrichtlinie „Versicherungsprämienförderung" gewährt der Bund eine Förderung im Ausmaß von 27,5 % der Versicherungsprämien unter der Voraussetzung, dass die Länder für ihr Bundesland eine Förderung in gleicher Höhe leisten.
Die Abwicklung erfolgt durch Versicherungsunternehmen, welche die entsprechenden Versicherungen bundesweit anbieten. Die Versicherungsunternehmen fordern die Zuschüsse direkt beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie beim entsprechenden Bundesland an und geben die Förderung als Prämienverbilligung an die Versicherungsnehmer weiter.
Die Versicherungsnehmer erhalten eine Information über die Prämienverbilligung im Rahmen der Prämienabrechnung.
Die Produktpalette der Versicherungsunternehmen ist sehr vielfältig. Hauptakteur bei der Abwicklung der Förderung nach dem Hagelversicherungs-Förderungsgesetz ist die Österreichische Hagelversicherung VVaG mit Sitz in Wien, aber auch andere Versicherungsunternehmen wie beispielsweise die Wiener Städtische Versicherung oder die R+V Vereinigte Tierversicherung Ges. a.G. bieten in ihrem Produktportfolio Versicherungen an, die für die Prämienverbilligung nach dem Hagelversicherungs-Förderungsgesetz in Frage kommen.
Die Förderung soll finanzielle Verluste bei der landwirtschaftlichen Produktion mindern. Sie soll ein Anreiz für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung sein und einen Beitrag leisten die wichtigsten Risiken der landwirtschaftlichen Produktion du mindern.