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Tierversuche

Als Tierversuche werden Experimente an Tieren bezeichnet. Gesetzliche Grundlage zur Durchführung von Tierversuchen ist das Tierversuchsgesetz, BGBl. Nr. 501/1989 i.d.F. BGBl. I Nr. 162/2005, welches zum Ziel hat, die Zahl der Tierversuche zu reduzieren und Ersatzmethoden zu fördern .
 
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