Dürreschäden 2013
Die Antragstellung startet in den jeweiligen Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft
ab 13. Jänner 2014 und endet mit 17. März 2014.
Die Richtlinie sehen folgende Möglichkeiten vor um die außergewöhnlichen Einkommensverluste und Aufwendungen teilweise abzufedern:
Zukauf von Ersatzfuttermittelprodukten
Ziel ist es die außergewöhnlichen Aufwendungen von Betrieben, auf deren Grünlandflächen und sonstigen Futterflächen oder Futtergrundlagen durch die Dürre 2013 Schäden (Ausfälle, Qualitätsminderungen) verursacht wurden, abzufedern.
Zukaufsprodukte:
- Raufutter
- Pressschnitte
- Trockenschnitte
- Silomais
- Raufutterersatzprodukte
- Standortangepasste Saatgutmischungen (soweit sie nicht der regulären Nachsaat dienen)
- Körnermais nass, trocken
zur Deckung des Eigenfutterbedarfes von raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) und Großvieheinheiten (GVE) in landwirtschaftlichen Betrieben mit geschädigten Futterflächen (zwei- und mehrmähdige Wiesen; Silomais, Körnermais) oder geschädigten Futtervorräten von Futterflächen.