Katastrophenfondsinformationen
© tomann
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- Ihre
Wohnsitzgemeinde - Ihre Bezirkshauptmannschaft
- die
Abteilung 10 erreichbar unter: (0316) 877-6956 und (0316) 877-6943
An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.
Erklärung der Schadensarten:
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Schadensart 01 |
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar |
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Schadensart 02 |
Schäden an Ernte, Flur, Vieh |
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Schadensart 03 |
Schäden an Wald, Waldbodenverlust |
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Schadensart 04 |
Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen |
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Schadensart 05 |
Schäden an privaten Straßen, privaten Wegen, privaten Brücken |
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Schadensart 06 |
Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken |
Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben.
- Formulare:
Privatschadensausweis
- Schäden an
Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar müssen innerhalb von
2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
- Schäden an
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Vieh
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste
- Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwege)
- Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
-
Merkblatt im Schadensfall
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Ablaufplan im Schadensfall
-
Richtlinien betreffend Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen (gültig für Schäden bis Schadesdatum 31.12.2011).
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Durchführungserlass der Landesforstdirektion betreffend die Erhebung, Schätzung und Entschädigung für durch kleinräumige Ereignisse geschädigte Wälder und dauernden Waldbodenverlust (in Überarbeitung)





