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Katastrophenfondsinformationen

Informationen für Geschädigte
Sturmschaden © tomann
Sturmschaden
© tomann
 

Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:

 
Formular: Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?

An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Wohnsitzgemeindeamt mit je EINER  Meldung nach aufgetretener Schadensart
Erklärung der Schadensarten:

 

Schadensart 01

Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar

Schadensart 02

Schäden an Ernte, Flur, Vieh

Schadensart 03

Schäden an Wald, Waldbodenverlust

Schadensart 04

Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen

Schadensart 05

Schäden an privaten Straßen, privaten Wegen, privaten Brücken

Schadensart 06

Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken

 

Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben. 

                           Externe Verknüpfung Verpflichtungserklärung     

 
Bitte beachten Sie bei der Meldung beim Wohnsitzgemeindeamt folgende einzuhaltende Fristen:
  1. Schäden an

    Gebäuden und baulichen Anlagen samt Inventar müssen innerhalb von
    2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

  2. Schäden an 
  • Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Vieh
  • Waldschäden bzw. Waldbodenverluste
  • Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
  • Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwege) 
  • Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken

 müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.

 
Informationsblätter und Richtlinien zum Katstrophenfonds
 
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