Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Agrar
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Landwirtschaft
    • Almwirtschaft
    • Boden
    • Pflanzen
    • Tiere
    • Obst und Weinbau
    • Spezialkulturen
  • Forstwirtschaft
    • Landesforstdienst
    • Wald und Recht
    • Waldbewirtschaftung
      • Nutzung
      • Waldverjüngung
      • Forststraßen
      • Nachhaltigkeit
      • Förderung
      • Wald in Zahlen
    • Schutzwald
    • Waldzustand
    • Wald und Klima
    • Dynamische Waldtypisierung
    • Lebensraum Wald
    • Erlebnisraum Wald
    • Landesforstgärten
    • Landesforste
    • zurück zum Hauptmenü
    • Landesforstdienst
    • Wald und Recht
    • Waldbewirtschaftung
    • Schutzwald
    • Waldzustand
    • Wald und Klima
    • Dynamische Waldtypisierung
    • Lebensraum Wald
    • Erlebnisraum Wald
    • Landesforstgärten
    • Landesforste
    • zurück zum Hauptmenü
  • Jagd und Fischerei
  • Bildung
  • Berichte
    • Grüner Bericht
    • Tätigkeitsbericht der LFI
    • Wildeinflussmonitoring
    • Land- und forstwirtschaftliche Kennzahlen
  • Förderungen
    • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
    • Investitionen in materialle Vermögenswerte
    • Existenzgründung für Junglandwirte
    • Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft
    • Investitionen in der Forstwirtschaft
    • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
    • Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes - Naturschutz
    • Zusammenarbeit
    • Landes-Richtlinien
    • Ländliche Entwicklung 2023-2027
  • Sonstiges
    • Leistungen von A - Z
    • Links
    • Aktuelles
    • Akteure & Partner
    • Servicestellen
    • Kontakt
  1. Sie sind hier:
  2. Agrar
  3. Forstwirtschaft
  4. Waldbewirtschaftung
  5. Forststraßen
  • Landesforstdienst
  • Wald und Recht
  • Waldbewirtschaftung
    • Nutzung
    • Waldverjüngung
    • Forststraßen
    • Nachhaltigkeit
    • Förderung
    • Wald in Zahlen
  • Schutzwald
  • Waldzustand
  • Wald und Klima
  • Dynamische Waldtypisierung
  • Lebensraum Wald
  • Erlebnisraum Wald
  • Landesforstgärten
  • Landesforste
  • zurück zum Hauptmenü
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Forststraßenbau

Walderschließung

Wegebau© LFD

Grundlage für ökologische Bewirtschaftung
Mit zunehmendem menschlichen Nutzungsdruck und durch Rationalisierungsmaßnahmen sind nicht nutzbare Bereiche weitgehend diskriminiert.

Eine zeitgemäße Erschließung mit forstlichen Bringungsanlagen ermöglicht ökosystemare Einheiten naturnah und wirtschaftlich zu bearbeiten.

Der Wald kann seine wichtigen Wirkungen für den Menschen – die Nutzwirkung, die Schutzwirkung, die Wohlfahrtswirkung und die Erholungswirkung – nur dann erfüllen, wenn er zeitgerecht verjüngt und nach waldbaulichen Grundsätzen gepflegt wird. 
  

Forststraßen sichern Erreichbarkeit des Waldes 
Sie sichern die rasche Erreichbarkeit des Waldes im Katastrophenfall, nach einem Sturm, bei Lawinen oder bei der Borkenkäferbekämpfung. Forststraßen ermöglichen eine laufende Kontrolle der Wälder und haben eine wichtige Funktion bei der raschen Bergung und Versorgung von Verunglückten und bei der Bekämpfung von Waldbränden.
 

Einkommensquelle Wald
Nicht zuletzt sind Forststraßen eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in das Waldvermögen. Sie dienen der Waldpflege und der langfristigen Ertragssteigerung.

 

Fachliche und finanzielle Unterstützung

Die Mittel der Walderschließung sind möglichst landschaftsschonend auszuwählen. 

Nach  § 105 ForstG 1975 dürfen nur befugte Forstfachkräfte Forststraßen planen und die Bauaufsicht durchführen. Dies hat nach strengen ingenieurtechnischen Grundsätzen zu erfolgen.   

Für Waldbesitzer ohne eigenes Forstpersonal kann auf Antrag die Planung und Bauaufsicht ihrer Walderschließung durch den Stmk. Forstaufsichtsdienst durchgeführt werden.

Für den Neubau von Forststraßen und dem Umbau auf LKW-Befahrbarkeit kann eine Unterstützung aus EU-, Bundes- und Landesmitteln gewährt werden.

 

Weitere Infos

  • Allgemeines zum forstlichen Wegebau

Dokumente

  • Waldaufschließung *.pdf
  • ERP
  • Agrarinvestitionskredit
  • Umbau
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

Neobiota

Homepage Neobiota Steiermark
© Michael Breuer

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie