Tätigkeitsbericht des Tierschutzombudsmannes - 2005
Die bisherige Arbeit des Tierschutzombudsmannes war im ersten Jahr geprägt davon, mit dem neuen Tierschutzgesetz „gehen zu lernen" und das TSchG in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Bei diversen Veranstaltungen, Vorträgen und Diskussionen bei und mit den verschiedensten steirischen Tierschutzorganisationen und Vereinen, der Landwirtschaft, der Jägerschaft, der Wirtschaftskammer/Zoofachhandel, den Amtstierärzten und freiberuflich tätigen Tierärzten, sowie bei Besuchen von Tierheimen und Gnadenhöfen wurde vom Tierschutzombudsmann des Landes Steiermark versucht, sich einerseits ein Bild über die tägliche Arbeit bzw. über die Probleme und Sorgen vor Ort zu machen; andererseits war und ist die Aufklärung der Betroffenen und der Bevölkerung über die Bedeutung des Tierschutzes in der Tierhaltung ein besonderes Anliegen des Steirischen Tierschutzombudsmannes.
In vielen Gesprächen, in denen die Sorge um die artgerechte Tierhaltung vorgetragen wurde, konnte meist durch entsprechende fachliche Auskünfte oder durch das Kontaktieren der zuständigen Behörde oder Ansprechpersonen eine Lösung gefunden werden.
Voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren ist das Wissen, die Bedürfnisse, Ansprüche und Lebensgewohnheiten der jeweiligen Tierart zu kennen.
Das Wahrnehmen der Verantwortung setzt vor allem fundierte, objektive Information und Beratung voraus.
Vielfach ist Tierquälerei nicht nur auf Böswilligkeit oder Gleichgültigkeit, sondern auch auf Unwissenheit oder falsch verstandene Tierliebe zurückzuführen
Die bisherige Erfahrung
- Die Arbeit im Büro (Schriftverkehr, Stellungnahmen und Wahrnehmung der Parteistellung in tierschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren, Erteilung von Auskünften betreffend Fragen des Tierschutzes und Beratungen)
- Tierschutzrelevante Fälle, in denen für die zuständigen Behörden entsprechender Handlungsbedarf besteht
- Die dritte Säule des Arbeitsbereiches des Steirischen Tierschutzombudsmannes kann als „Kummer-Nummer" bezeichnet werden, da es sich dabei nicht vorrangig um Tierschutzfälle, sondern vielmehr um Nachbarschaftsprobleme handelt, in denen Hund, Katze etc. den Kopf hinhalten müssen
Tierschutzrat

Dieser Tierschutzrat setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen, wo neben den 9 Ombudsleuten je ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der Universitäten für Bodenkultur und der Veterinärmedizin, der Interessensvertretungen, der Zoo-Organisation und des Zentralverbandes der Tierschutzvereine Österreichs entsendet wird. Dieses Gremium hat u.a. den Gesetzgeber in Fragen des Tierschutzes zu beraten, Richtlinien für eine einheitliche Vollziehung des Tierschutzgesetzes auszuarbeiten, sowie den Vollzug dieses Gesetzes zu kontrollieren.
Dabei wurden im Tierschutzrat, der im Jahre 2005 viermal tagte, Themen wie Wildtierhaltung in Zirkussen, eine einheitliche Jagdhundeausbildung, der Singvogelfang in Oberösterreich, die Schimpansenhaltung im insolventen Safariepark Gänserndorf, Haltung von Hummern in Verbrauchermärkten, um nur einige in der Öffentlichkeit diskutierte Problembereiche zu erwähnen, behandelt.