Durchführungsbestimmungen für die sonstigen Förderungen
für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Durchführungsbestimmungen für sonstige Förderungen und für Förderung von Investitionen für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gültig ab 01.01.2023
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 20.10.2022 einstimmig beschlossen und und mit 01.01.2023 in Wirksamkeit gesetzt.
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