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Auswahlverfahren Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft (7.6.3)

Für das Auswahlverfahren wurden 3 unterschiedliche Auswahlkriterien definiert.
Wichtig ist in diesem Kontext, dass die Auswahlkriterien wieder in jeweils 3 Parameter unterteilt sind, die bzgl. ihrer Punkteanzahl unterschiedlich gewichtet sind. Grundsätzlich können FörderwerberInnen pro
Auswahlkriterium eine maximale Punkteanzahl von 10 erreichen.
Es ist anzunehmen, dass die meisten Projektanträge aufgrund ihrer eindeutigen thematischen Ausrichtung (Almen, Kulturlandschaftselemente oder Wirtschaftspläne) nur anhand eines der insgesamt drei Auswahlkriterien bewertet werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass für ein Projekt 2 Auswahlkriterien zu erfüllen sind (z.B. Nr. 1 und 3, wenn für eine Alm die Erstellung eines
Wirtschaftsplans inkl. dessen Umsetzung eingereicht wird). Auch wenn in diesem Fall beide Auswahlkriterien zu 100% erfüllt sind, bekommen die FörderwerberInnen hier nur die maximale Punkteanzahl von 10, da in solchen Fällen der Mittelwert aus der Punkteanzahl beider Auswahlkriterien herangezogen wird. Das bedeutet wenn ein Projektantrag im Rahmen des Auswahlkriteriums 1 7 Punkte und im Rahmen des Auswahlkriteriums 3 8 Punkte erreicht, für diesen dann insgesamt 7,5 Punkte vergeben werden.
 

Kontakt

  • A10 Land- und Forstwirtschaft

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  • Ansprechpartner zur Förderung aus der Ländlichen Entwicklung 2014-2020

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Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
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