Referenzkostenliste
Gemäß Artikel 48 Abs. (1)(e) der Verordnung (EU) Nr. 809/2014 sind zum Zeitpunkt der Antragstellung die
genannten Kosten von den Bewilligenden Stellen auf ihre Plausibilität zu prüfen. Die Kosten sind dabei
anhand eines geeigneten Bewertungssystems zu bewerten, wie z.B. Referenzkosten, Vergleichsangebote
oder im Rahmen eines Bewertungsausschusses.