Beihilfe für durch Winterfrost abgestorbene Marillenbäume
Richtlinie
der Steiermärkischen Landesregierung zur Gewährung einer Beihilfe für durch Winterfrost abgestorbene Marillenbäume
Rechtsgrundlage
Die gegenständliche Richtlinie wird aufgrund § 15 Abs. 3 lit. c) des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes 2013 (StLWFöG) LGBl. Nr. 32/2013 und § 6 der „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark", sowie aufgrund der „Allgemeinen Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und Forstwirtschaft" erlassen.
Förderungen auf Basis der gegenständlichen Richtlinie werden als De-minimis-Beihilfe an die Endbegünstigten aufgrund der VO (EU) Nr. 1408/2013 vergeben.