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Förderung zur Übernahme von zusätzlichen Transport- und Manipulationskosten

COVID-19-Forst-Richtlinie

Ziel ist es, den durch die COVID-19-Pandemie eingebrochenen Holzmarkt über die Zulieferung von Rundholz in Rinde auf spezielle Nass- und Trockenlagerplätze zu entlasten und damit zur Verhinderung einer Borkenkäfermassenvermehrung beizutragen.

Wer kann einen Antrag stellen? Natürliche und juristische Personen, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb in der Steiermark führen, Nutzungsberechtigte, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Wenn auf Grund von Zufuhrbeschränkungen der Holz- und Sägeindustrie oder bei Kalamitäten das Rundholz nicht rasch bzw. rechtzeitig aus dem Wald zum Verarbeiter transportiert werden kann, wird die Anlieferung von Holz steirischer Betriebe in der Zeit vom 16.03.2020 bis 31.12.2020 auf speziell ausgewiesene Nass- oder Trockenlagerplätze (Lieferscheinnachweis) unterstützt.

Nicht gefördert werden:

  • Holz von Lagerplätzen, welches auf Grund der räumlichen Nähe zum Verarbeitungsbetrieb direkt mit verarbeitungsbetriebseigenen Spezialgeräten der weiteren Verarbeitung zugeführt werden kann.
  • Holz von Energieholzlagern von Nah- und Fernwärmeanbietern bzw. von Lagerplätzen, welches in der Folge direkt am Lagerplatz gehackt wird.
  • Holz, welches auf Waldflächen vorgelagerten Lagerplätzen kurzfristig zwischengelagert wird (klassische Vorlagerungen)

Weitere Details siehe:

  •  Richtlinie
  •  Merkblatt
  •  Förderantrag
  •  Häufig gestellte Fragen und Antworten

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Ab sofort bis längstens 31.12.2020 werden Anträge für Anlieferungen rückwirkend bis 16.03.2020 entgegengenommen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Anträge können postalisch oder per Email direkt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10-Land- und Forstwirtschaft - Landesforstdirektion eingebracht werden. Vollständige Anträge enthalten neben allgemeinen Angaben die angelieferte Menge Holz, das Einverständnis zur Datenschutzerklärung, die unterfertigte Verpflichtungserklärung und die ausgefüllte und unterfertigte De-minimis-Erklärung.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Für Anlieferung in Nasslager 16 EUR/Festmeter und in Trockenlager 8 EUR/Festmeter. Für Betriebe mit einer Besitzgröße <= 200 ha sind max. 300 Festmeter, für Betriebe > 200ha max. 1000 Festmeter förderbar.

Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Die Auszahlung wird laufend, voraussichtlich 1x monatlich erfolgen.

Für Anfragen wenden Sie sich bitte an: DI Heinz Lick Tel.: +43 316 877 4534

 

Dokumente

  • Förderantrag COVID-19-Forst V1,8
  • Merkblatt COVID-19-Forst V1.2
  • Richtlinien COVID-19-Forst V1.6
  • Häufig gestellte Fragen und Antworten
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

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