77-02-BML Zusammenarbeit
3. Aufruf zu Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung, Stärkung kurzer Versorgungsketten und Märkte mit Fokus zur Belebung der orts- und Stadtkerne als lokaler Markt im Bundesland Steiermark
Einreichfrist: 12. Jänner 2026 bis: 13. März 2026
Was wird gefördert?
Leerstehende Orts- und Stadtkerne, verwaiste baukulturell wertvolle Gehöfte sind ein Spiegel dieser Entwicklungen. Im vorliegenden Aufruf möchte man daher eine Verbindung zwischen der Orts- und Stadterneuerung und diesen angesprochenen kurzen Versorgungsketten schaffen. Vielleicht sind es die Verbindungen zwischen einer verfallenden Mühle, dem Getreideanbau, dem Bäcker- und Konditorhandwerk, aber auch dem Kulturhandwert neu inszeniert, das sich wiederbelebt in einer modernen Welt der versiegenden Nahversorgungseinheiten wiederfindet. Neue Treffpunkte, so ähnlich wie sich Tankstellen zu Versorgungsknoten und Treffpunkten gewandelt haben, können im Zentrum ebensolche, in bestehender wertvoller Bausubstanz entstehen. Allerdings ohne fossile Treibstoffe!
Gerade landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe stehen heute in Produktion und Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen volatilen Märkten sowie den Herausforderungen des sich rasch ändernden Rahmenbedingungen gegenüber.
Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit und Vernetzung von Aktuer:innen und Unternehmen (aktive landwirtschaftliche Betriebe sollen Partner sein)
- Innovieren und erweitern bestehender Netze und Plattformen hin zu Unterstützern von Funktionalitäten der Daseinsvorsorge in Orts- und Stadtkernen (Treffpunkte, Lebensmittel, handwerklich veredelte Produkte, etc.)
- Implementierung digitaler Instrumente zur Markterweiterung und Erhöhung der Fluktuation
- Sicherung von Produktionsketten, wieder aktivieren, beleben von Bausubstanz und gelebtem Handwerk in ländlichen Gemeinden und Städten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften und Juristische Personen (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)
Aufruf:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-02-bml-zusammenarbeit/aufrufe-und-fristen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Mail:
abteilung10@stmk.gv.at
Christian Gummerer, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
+43 (316) 877-6989


