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Forstförderung

Unser Wald in guten Händen

Der steirische Wald liegt in den guten Händen von rund 40.000 Waldbesitzern. Diese bewirtschaften ihn seit Generationen verantwortungsvoll nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit.
Als waldreichstes Bundesland Österreichs werden die vielen Ansprüche an die rund 1 Million Hektar steirischen Waldes für unsere Umwelt, unsere Lebensqualität, die heimische Wirtschaft und nicht zuletzt für den Schutz vor Naturgefahren von entscheidender Bedeutung. In Zeiten weltweit knapper werdender Ressourcen und drohender Gefahren durch den Klimawandel kommt dem nachwachsenden, heimischen Rohstoff eine wichtige Rolle zu.
Nicht zuletzt schafft und erhält der Wald Arbeitsplätze und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung von Betrieben und zur Wertschöpfung im ländlichen Raum.

Förderprogramme

Ländliche Entwicklung LE14-20

Im Förderprogramm LE14-20 ist keine Antragstellung mehr möglich, da das Programm 2025 ausläuft. Zum fristgerechten Abschluss des Programmes wird gebeten, Zahlungsanträge so rasch wie möglich zu stellen. Bis spätestens 30. Juni 2025 müssen diese vollständig in der bewilligenden Stelle eingelangt sein.

 Detailinformationen

Ländliche Entwicklung LE23-27

Neuanträge im Programm LE23-27 sind nur mehr über die Digitale Förderplattform (DFP) in der E-AMA möglich (ID-Austria ist hierfür zwingend erforderlich). Bei Neuanträgen ist eine Mindestsumme an anrechenbaren Kosten von 1000,- vorgeschrieben. Eine fachliche Beratung durch den forstlichen Beratungsdienst (Landwirtschaftskammern oder Bezirksforstinspektionen) ist unumgänglich.

 Detailinformationen
 Merkblatt LE23-27
 Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen

Waldfonds

Der Waldfonds bietet seit 2021 eine zusätzliche Fördermöglichkeit für klimafitte Waldwirtschaft. Eine Antragstellung ist, wie bisher, online möglich. Anträge müssen bis spätestens 31.1.2027 gestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen in diesem Programm muss bis 30.11.2028 abgeschlossen sein. Eine fachliche Beratung durch den forstlichen Beratungsdienst (Landwirtschaftskammern oder Bezirksforstinspektionen) ist unumgänglich.

 Detailinformationen
 Waldfonds - Maßnahmenpaket

Initiative Sicherheit bei der Waldarbeit!

Landesförderung - Zuschuss zum Kauf einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA 2026)

Trotz der ständigen technologischen Weiterentwicklung besteht bei forstwirtschaftlichen Arbeiten nach wie vor ein erhöhtes Gefahrenpotential. Allein im vergangenen Jahr (2024) gab es in der Steiermark 325 Verletzte und 7 Todesfälle bei Forstunfällen. Die meisten Unfälle passieren laut Unfallstatistik in Folge von Unachtsamkeit und Fehleinschätzungen, durch den falschen Umgang mit der Motorsäge oder die mangelnde Kenntnis über die spezifischen Gefahren bei der Waldarbeit sowie das Fehlen der entsprechenden persönlichen Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Forstsicherheitsjacke, Forst-Sicherheitsarbeitsschuhe, Schnittschutz-Handschuhe, Schutzhelm und Erste-Hilfe-Paket).

Für die Anschaffung dieser Schutzausrüstung, zur Abhaltung von speziellen forstwirtschaftlichen Sicherheitsschulungen und zur Bewerbung dieser Sicherheitsinitiative wird ein aus Landesmitteln finanziertes Förderungsprogramm angeboten.

Nähere Hinweise erhalten sie bei den Forstaufsichtsstationen, Forstfachreferat der Bezirkshauptmannschaften. In der Landesforstdirektion unter der Telefonnummer: 0316 877-4532 Email : Landesforstdirektion@stmk.gv.at

Waldfonds - Maßnahmenpaket für die Forstwirtschaft

Die Österreichische Forstwirtschaft hat infolge des Klimawandels zahlreiche Stressfaktoren zu bewältigen. Rund 62 Prozent der gesamten österreichischen Holzernte waren 2019 auf Schadholz zurückzuführen. Durch die Corona-Pandemie ist zusätzlich die Nachfrage nach dem Rohstoff eingebrochen und die Exporte in traditionelle Märkte wie z.B. Italien massiv zurückgegangen. Das Investitionspaket der Bundesregierung sollte die Forstwirtschaft in dieser schwierigen Situation unterstützen. Das Waldfondsgesetz wurde am 7. Juli 2020 im Nationalrat beschlossen. Der Waldfonds umfasst nach einer Erhöhung um 100 Millionen Euro im Jahr 2023 nunmehr ein Investitionsvolumen in der Höhe von 450 Millionen Euro und ist eines der größten Maßnahmenpakete der letzten Jahre für die heimischen Wälder.

Die Maßnahmen des Waldfonds zielen auf die Entwicklung klimafitter Wälder, die Förderung der Biodiversität im Wald und auf eine verstärkte Verwendung des Rohstoffes Holz als aktiver Beitrag zum Klimaschutz ab. Im Rahmen des Waldfonds wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern eine Entschädigung für den durch Borkenkäfer verursachten Wertverlust gewährt. Um den weiteren Befall österreichischer Wälder durch Borkenkäfer zu reduzieren, werden Wiederaufforstungen, Pflegemaßnahmen, die Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz sowie die mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme gefördert. Der Waldfonds umfasst zudem Maßnahmen zur Waldbrandprävention und Forschungsmaßnahmen zum Thema „Holzgas und Biotreibstoffe".

Informationen zum Programm Waldfonds stehen auf der Hauptseite zur Verfügung. 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: DI Heinz Lick +43 316 877 4534

Klimafitter Wald

Es handelt sich um ein Spezialförderprogramm des Landes für Neuaufforstungen auf Nichtwaldflächen in unterbewaldeten Gebieten.                                            

Programmverantwortlicher: Josef List  Tel.: 0316/877-4532

 INFO Forstförderung ab 2021

 Standardkosten FORST 2021

 Standardkosten FORST 2014-2020

 

 

 

Dokumente

  • INFO Forstförderung 2014-2020 
    (1 MB!)
  • INFO Forstförderung 2021 
    (2 MB!)
  • Standartkosten Forst 2014-2020
  • Standartkosten Forst 2021
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

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© Michael Breuer

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
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Telefon: +43 (316) 877-0

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