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Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung

(7.1.2)

Ziele

Die Förderung für die Ausarbeitung von Dorferneuerungsplänen soll die Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sicherstellen. Die regionale Identität und die Belebung und Stärkung der Ortskerne wird über sektorübergreifende Initiativen verfolgt.

Förderungsgegenstand

Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum.


Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen.

Die Einbringung dieser Förderungsgegenstände wird der für die Regional- und Gemeindeentwicklung zuständigen Abteilung 7 zur Kenntnis gebracht.

Förderungswerber

Als FörderungswerberInnen kommen in Betracht:
1. natürliche Personen,
2. im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften,
3. juristische Personen,
4. deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen),
5. Gemeinden, Gemeindeverbände, Gemeindekooperationen,
deren Förderungsgegenstand im Bundesland Steiermark gelegen ist.

Fördervoraussetzungen

Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet umgesetzt,


Es gibt einen verbindlichen Beschluss im zuständigen Gremium (Gemeinden bzw. Gemeindeverband) über die Durchführung des Planungs- bzw. Leitbildprozesses;


Allfällige bundeslandspezifische Richtlinien betreffend die Ausarbeitung und Aktualisierung von Dorferneuerungsplänen oder ähnlichen Programmen werden erfüllt.

Förderung

Es handelt sich um einen Zuschuss zu den der anrechenbaren Sachkosten im Ausmaß von 75%.

Abwicklung

Anträge können laufend bei der bewilligenden Stelle (Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft) eingereicht werden. Zu bestimmten Stichtagen, welche rechtzeitig bekanntzugeben sind, erfolgt eine geblockte Auswahl anhand des bundesweit festgelegten Bewertungsschemas. Zur Qualitätssicherung müssen Vorhaben eine bestimmte Mindestpunktezahl erreichen, um für eine Förderung in Betracht zu kommen.
Dem Förderungsantrag ist die verbindliche Verpflichtungserklärung des Bundes, welche einen integrierenden Bestandteil des Förderungsantrages darstellt, anzuschließen.

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Weitere Infos

  • Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung

Dokumente

  • Förderungsantrag V2
  • Ausfüllhilfe
  • Vorhabensdatenblatt
  • Kostenkalkulation
  • De-minimis-Erklärung
  • Formblatt Vergabe
  • Ausfüllhilfe Vergabe 
    (2 MB!)
Dürrehilfe – Trockenheit 2026 
© LFD
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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