Japankäfer - Popillia japonica
Der Japankäfer ist ein invasiver Schädling mit einem breiten Wirtspflanzenkreis, der sich zunehmend im europäischen Raum verbreitet. In der EU ist er als prioritärer Quarantäneschädling gelistet und das Auftreten des Käfers ist meldepflichtig.
Der Japankäfer, Popillia japonica, ist für die menschliche Gesundheit ungefährlich, an Pflanzen richtet er allerdings große Schäden an. Bis zu 300 Wirtspflanzen sind derzeit bekannt. Er ist sehr gefräßig und kann unter anderem Weingärten, Obstanlagen, Gemüsekulturen kahlfressen. Die Larven des Japankäfers, sogenannte Engerlinge, fressen unterirdisch an den Wurzeln von Kulturpflanzen und können Wiesen und Rasenflächen großflächig schädigen, indem sie die Grasnarbe zerstören. Dieses Schadbild entspricht dem der Engerlinge des Mai- und Junikäfers.
Erstnachweis des Japankäfers (Popillia japonica) in der Steiermark im Rahmen der jährlichen Erhebungen
gem. EU-Pflanzenschädlingsverordnung
Am 22.07.2026 wurden aus der auf der Raststation Kaiserwald platzierten Lockstofffalle zwei Käfer entnommen, bei denen der Verdacht bestand, dass es sich um Exemplare des Japankäfers handelt. Die beiden Käfer wurden am 23.07. zur amtlichen Bestätigung gemäß EU-Pflanzenschädlingsverordnung an die AGES als amtliches Referenzlabor gesendet und am Freitag, 24.07. morphologisch als zwei männliche Exemplare des Japankäfers bestimmt. Die erforderliche molekulargenetische Analyse hat diese Bestimmung am 29.07.2026 bestätigt, wodurch das Auftreten amtlich bestätigt und am 04.08.2026 an die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten gemeldet wurde.
Mit der amtlichen Bestätigung traten die Maßnahmen des entsprechenden Notfallplanes sowie der schädlingsspezifischen EU-Durchführungsverordnung in Kraft. Diese sehen in der konkret bestehenden Situation eines Fallenfanges einzelner Käfer folgende Maßnahmen vor:
· Aufstellen weiterer Fallen im Umkreis von 1 km um die betroffene Falle
· Visuelle Umgebungskontrolle der Hauptwirtspflanzen in bis zu 1 km Entfernung vom Fundort
· Sensibilisierung der Öffentlichkeit
· Meldung des Fundes an die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten
· Die Behörde führt im Umkreis von 1 km die beschriebenen Maßnahmen während der Flugzeit des Käfers über
mindestens zwei Jahre nach dem Fund fort
Die Maßnahmen beschränken sich derzeit auf die verstärkte Überwachung des 1 km-Radius um die fängige Falle. Hierfür wurden bereits am 24.07. fünf weitere Lockstofffallen an geeigneten Standorten platziert; die Fallen werden wöchentlich auf Japankäfer kontrolliert. Eine erste Umgebungskontrolle auf der Raststation sowie an den Fallenstandorten am 30.07.2026 ergab keine weiteren Käferfunde; am 05.08.2026 wurden jedoch insgesamt zwei weitere Japankäfer aus den beiden auf der Raststation platzierten Fallen entnommen. Informationsmaßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind bereits angelaufen. Aktuell ist keine Abgrenzung einer Befalls- und Pufferzone notwendig.


Der Japankäfer stammt ursprünglich aus dem Nordosten Asiens (Japan, fernöstliches Russland), wurde u.a. in den 1970er Jahren auf die Azoren verschleppt und 2014 erstmals in Italien nachgewiesen. Die Ausbreitung erfolgt insbesondere durch mitreisende Käfer als blinde Passagiere in Fahrzeugen, die aus Befallsgebieten kommen - für die Steiermark besonders relevant aus Italien (Lombardei über das Piemont und Aostatal bis zur Emilia-Romagna) oder aus Slowenien (nahe Laibach). Erste Fallenfänge des Japankäfers gab es 2025 bereits in Vorarlberg und Tirol.
Es wird angenommen, dass die unbeabsichtigte Ausbreitung adulter Käfer per „Anhalter" („hitchhiker") entlang von Verkehrs- und Handelsrouten den wichtigsten Einschleppungspfad darstellt. Der Handel von Pflanzen mit Erdballen in dem sich Eiablagen, Larvenstadien oder Puppen des Käfers befinden könnten, ist ebenso ein möglicher Einschleppungspfad nach Österreich. Das Risiko einer dauerhaften Ansiedlung ist im Falle eines Ausbruchs sehr hoch. Die wesentlichen Wirtspflanzen in Österreich wären Wein und landwirtschaftliche Kulturen wie Mais und Sojabohne sowie verschiedene Obst- und Laubgehölze.
Weitere Informationen zum Japankäfer erhalten Sie auf
pflanzenschutzdienst.at oder unter
ages.at.
Die Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Japankäfers sind in der
Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 geregelt. In Anhang I sind die Wirtspflanzen, die für den Japankäfer anfällig sind, gelistet.
Aussehen
Der Japankäfer gehört zur Familie der Blatthornkäfer. Er ist ca. 8-12 mm groß, der Brustteil ist metallisch grün gefärbt, die Flügeldecken schillern kupferfarbig. Seitlich am Hinterleib sind jeweils fünf weiße Haarbüschel erkennbar, zwei weitere Haarbüschel befinden sich am letzten Abdominalsegment
Maßnahmen um einer Ausbreitung entgegenzuwirken
Da der Japankäfer in der EU als prioritärer Schädling gelistet ist, müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Japankäfers durchgeführt werden (festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584). Die Maßnahmen umfassen Importkontrollen von Wirtspflanzensendungen an Ersteintrittsstellen, z.B. am Flughafen Wien, durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) und die Kontrolle über die Freiheit von Wirtspflanzen im Handel, die von den Pflanzenschutzdiensten in den Bundesländern durchgeführt wird.
Ein wesentlicher Baustein zur Früherkennung eingeschleppter Käfer ist die Überwachung mittels Pheromonfallen. Dafür werden vom Amtlichen Pflanzenschutzdienst Fallenlampions mit Lockstoffen in der Nähe von Containerterminals, Flughäfen und entlang von Verkehrswegen aufgestellt, da dort eine unbeabsichtigte Einschleppung am ehesten zu erwarten ist.
Zur raschen Meldung von verdächtigen Käfern hat die Argentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) eine
Meldeplattform eingerichtet. Hier können wesentliche Informationen sowie Fundorte und Bilder zu jeder Zeit gemeldet werden.
Finden Sie einen verdächtigen Käfer, kontaktieren Sie bitte umgehend den Amtlichen Pflanzenschutzdienst Steiermark. Für eine Erstabklärung sind Fotos sehr hilfreich.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
Tel. +43 316 877 6637
E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at


