Land- und Forstwirtschaftsinspektion
8047 Graz - Ries, Ragnitzstraße 193
Tel: +43 316-877-6972
Fax: +43 316-877-6901
E-mail: abteilung10@stmk.gv.at
Ansprechpartner
Pichlbauer Andreas, Ing.
EMail: | andreas.pichlbauer@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-6911 | |
Fax: | +43 (316) 877-6901 |
Aufgaben
Die Land- und Forstwirtschaftsinspektion ist für die Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten und Lehrlinge in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft zuständig.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis für die Tätigkeit der Land- und Forstwirtschaftsinspektion bildet das seit 01. Juli 2021 gültige Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft - das Landarbeitsgesetz 2021. Im Detail regeln einzelne Verordnungen (wie z. B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung, etc.) den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Unfallgeschehen
Im Jahr 2021 ereigneten sich bei den selbständig erwerbstätigen Landwirtinnen und Landwirten und deren Angehörigen 637 Arbeitsunfälle (inkl. Wegunfälle) - neun Unfälle davon waren tödlich.
Bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft konnten 253 Arbeitsunfälle (inkl. Wegunfälle) verzeichnet werden - zwei Unfälle davon waren tödlich. Damit ereigneten sich in unserem Bundesland insgesamt 890 Arbeitsunfälle (inkl. Wegunfälle), davon endeten elf Unfälle tödlich.
Für das Jahr 2021 wurden in der Steiermark insgesamt 36 Fälle als Berufskrankheit ausgewiesen - drei Berufskrankheiten davon endeten mit dem Tod.