Allgemeine Voraussetzungen für Förderungen im Bereich der Almen sind:
Als Antragsteller können nur Almbewirtschafter (Mehrfachantragsteller bei der AMA) auftreten.
Baumaßnahmen sind landschaftsgerecht und umweltschonend auszuführen. Bevor-zugtes Baumaterial ist Holz.
Die Förderung der Neuanlage von Almwegen erfordert eine positive Beurteilung in Form einer behördlichen Bewilligung. Diese ist dem Antrag beizulegen.
Herbizideinsatz, Handelsdüngerverwendung inkl. Kalkung, Geländekorrekturen sowie Entwässerungen werden nicht gefördert.
Grundlage für die Kostenermittlung und den damit verbundenen Zuschuss sind die mit der Realisierung des Vorhabens einhergehenden Lieferungen bzw. Leistungen (Fremd- und Eigenleistungen). Als Basis für die Eigenleistungen werden die Richtwerte für Maschinenselbstkosten (Maschinenringsätze) und Arbeitskraftstundensatz-empfehlungen laut ÖKL-Tabelle herangezogen.
Es können nur Kosten anerkannt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind. Gültig ist das Datum der Einreichstelle.
Bei allen Vorsteuerabzugberechtigten, wozu auch pauschalierte Landwirte zählen, werden die Nettobeträge herangezogen.
Ansprechpartner:
Bei grundsätzlichen Fragen, die im Zuge der Förderung der Almwirtschaft auftreten, wenden Sie sich bitte an die
Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft,
Dipl.-Ing. Reinhold Stern,
Tel.: 0316/877-6972,
Mobil 0676/8666-6972,
E-Mail: reinhold.stern@stmk.gv.at
Bei offenen Fragen, die sich auf die Maßnahmen 121 und 323c beziehen, stehen Ihnen nachstehende Mitarbeiter der FA10A zur Verfügung:
1) Ing. Martin Tomann, zuständig für die politischen Bezirke Bruck an der Mur; Murtal (Bereich der BK Knittelfeld), Liezen, Leoben und Mürzzuschlag.
Tel.: 0316/877-6996;
Mobil 0676/8666-6996,
E-Mail: martin.tomann@stmk.gv.at.
2) Friedrich Holzer, zuständig für die Almförderungen in allen übrigen Bezirken.
Tel.: 0316/877-6979;
Mobil 0676/8666-6979,
E-Mail: friedrich.holzer@stmk.gv.at.
Ansprechpartner in der Agrarbezirksbehörde für Steiermark:
in der Dienststelle Stainach:
Alminspektor Dipl.-Ing. Franz Bergler,
Tel.: 03682/22302-27,
Mobil.: 0676/86646500,
E-Mail: franz.bergler@stmk.gv.at
in der Servicestelle Leoben:
Ing. Hermann Leitner,
Tel.: 03842/42756-26,
E-Mail hermann.leitner@stmk.gv.at und
in der Dienststelle Graz:
Dipl.-Ing. Otto Grabner,
Tel.: 0316/877-2821,
E-Mail otto.grabner@stmkg.v.at
Für Fragen, die sich auf die Maßnahme 214 - Agrarumweltmaßnahmen - Alpung und Behirtung" beziehen, ist die INVEKOS-Stelle bei der örtlichen Bezirkskammer zuständig.
Für Fragen, die sich auf die Maßnahmen 323.1 „Ländliches Erbe - Naturschutz" beziehen, wenden Sie sich bitte an
1) Mag. Dietlind Proske, FA 13C - Naturschutz, Tel: 0316/877/5597 oder
2) Mag. Gerda Gubisch, FA 13C - Naturschutz, Tel: 0316/877/5596,
Die Gebietsbetreuerin für die Pilotprojekte im Ausseer Land ist
Frau Dipl.-Ing. Dr. Karin Hocheggger,
Tel.Nr.: 03623/20106;
E-Mail: karin.hochegger@gmx.at
Fragen zur Maßnahme 226 „Wald-Weide-Trennungen von Schutzwäldern" beantwortet
Dipl.-Ing. Michael Luidold, FA 10C - Forstwesen (Forstdirektion),
Tel.: 0316/877/4531
Fragen zur Maßnahme 311 „Diversifizierung" stellen Sie bitte an
Mag. Andrea Muster, Landwirtschaftskammer Steiermark,
Tel.: 0316/8050/1293.
Die Fragen zu leaderrelevanten Maßnahmen auf Almen bringen Sie vorerst in der für Sie zuständigen LAG ein. Sollten diese dort nicht vollständig beantwortet werden können, steht Ihnen
Mag. Gerald Gigler, Abteilung 16 - Landes- und Gemeindeentwicklung,
Tel.: 0316/877/4840 zur Verfügung.