Aufsichtsjäger- und Berufsjägerprüfung 2023

Prüfung für den Jagdschutzdienst (Aufsichtsjägerprüfung)

Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  1. der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
  2. ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
  3. ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate),

 

Die Aufsichtsjägerprüfung findet ab 31. Mai 2023 in der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, statt.

Die Gesuche und Beilagen sind bis spätestens 14. April 2023 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Alle zugelassenen Kandidaten werden rechtzeitig zur Aufsichtsjägerprüfung eingeladen.

Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung 2023

Die Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung findet ab 23. Oktober 2023 in der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, statt.

Die Gesuche sind bis spätestens 22. September 2023 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Alle zugelassenen Kandidaten werden rechtzeitig zur Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung eingeladen.

Die Berufsjägerprüfungen 2023

Prüfung für das hauptberufliche Jagschutzpersonal

Gemäß § 3 Abs. 1 des Berufsjägerprüfungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008, findet die Berufsjägerprüfung mindestens einmal jährlich vor der von der Landesregierung bestellten Prüfungskommission nach den Bestimmungen dieses Gesetzes und der hiezu erlassenen Verordnung, LGBl. Nr. 79/1986, in der Fassung LGBl. Nr. 35/2005, statt.
Gesuche um Zulassung zur Berufsjägerprüfung im Jahre 2023 sind nach § 1 Abs. 1 der zitierten Verordnung schriftlich beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at), bis spätestens 1. Juni 2023 mit folgenden Unterlagen einzubringen.

  1. Geburtsurkunde
  2. amtsärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung
  3. Auszug aus dem Strafregister
  4. Staatsbürgerschaftsnachweis
  5. Bestätigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Berufsjägerausbildung
  6. Bestätigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Die Berufsjägerprüfungen werden am 5. Juli 2023 stattfinden!

 

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