Tomato Brown Rugose Fruit Virus

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Tomato Brown Rugose Fruit Virus - ToBRFV ist ein neu auftretender Virus mit unbekanntem Ursprung. Hauptwirtspflanze ist die Tomate, es können aber auch Paprika und andere Solanaceae befallen werden. Er trat erstmals 2018 bzw. 2019 in verschiedenen Weltregionen auf (Mexiko, Ostasien, Naher Osten und auch in Mitgliedsstaaten der EU).
Die Infektion erfolgt über Saatgut und mechanisch über Verletzungen, während der Kulturarbeit über die Haut, Kleidung, Werkzeuge Pflanztöpfe oder Verpackungsmaterial. Die Übertragung über Insekten, z.B. Hummeln als Bestäuber wurde ebenfalls nachgewiesen.
Der Virus ist sehr langlebig, auch abgestorbene Pflanzen können weiterhin als Infektionsquelle dienen. Die Überdauerung ist in Erde, auf Kleidung, Oberflächen und in Bewässerungssystemen möglich!
Symptome
Blätter, Früchte und die gesamte Pflanze weisen Symptome auf. Leichte bis starke Mosaikfärbung bzw. untypisch geformte, blasig gewölbten Verformungen der Blätter und runzelige Früchte mit braunen oder gelben Verfärbungen weisen auf einen Befall mit ToBRFV hin. Es kann zur Welke der gesamten Pflanze mit anschließender Vergilbung kommen (Bilder).
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1191 ergriffen die Mitgliedsstaaten Dringlichkeitsmaßnahmen um die weitere Ein- und Verschlepung von ToBRFV in der EU zu verhindern:
- Kontrolle von Saatgut beim Import aus Drittstaaten
- Erhebungen (Monitoring) zum Auftreten von ToBRFV in den einzelnen Mitgliedsstaaten
- Binnenmarkt: Beprobung und Testung von Saatgut bzw. der Mutterpflanzen, von denen das Saatgut stammt (Paprika, Tomaten)
- Saatgut, das sich noch vor dem 15. August 2020 im Lager befanden: Beprobung und Testung
Die Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Ausstellung des Pflanzenpasses bestätigt.
Was heißt das für die Jungpflanzenproduzenten
- Verbringung von Tomaten-, Paprikajungpflanzen innerhalb der EU nur mit Pflanzenpass
- Amtliche Kontrolle der Produktion zum geeigneten Zeitpunkt - Feststellung der Freiheit von ToBRFV
- Abgrenzung verschiedener Partien durch geeignete Hygienemaßnahmen und physische Trennung
- Beprobung und Testung auf ToBRFV, wenn bei amtlicher Kontrolle Symptome beobachtet
Ausnahme: Jungpflanzen von resistenten Paprika-Sorten
Was heißt das für Saatgutproduzenten
- Verbringung von Tomaten-, Paprikasaatgut innerhalb der EU nur mit Pflanzenpass
- Achtung bei Verkauf an Endkunden über den Fernabsatz (internet, webshop): hier gilt die Pflanzenpass-Pflicht bis zum Endkunden!!!
- Amtliche Kontrolle der Produktion (Mutterpflanzen) zum geeigneten Zeitpunkt - Feststellung der Freiheit von ToBRFV und
- Beprobung und Testung auf ToBRFV von den Mutterpflanzen oder den Samen
- Dokumentation des Ursprunges aller Partien
- Saatgut, das sich noch vor dem 15. August 2020 im Lager befanden: Beprobung und Testung
links und downloads
Durchführungsbeschluss 2020/1191
Allgemeine Informationen