Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau

Richtlinie

der Steiermärkischen Landesregierung
über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau

Diese Beihilferegelung erfüllt alle Voraussetzungen entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25.6.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Die Durchführung der Beihilfemaßnahme erfolgt aufgrund der Artikel 14 - Neuanlagekosten und Artikel 26 - Rodungskosten und Ernteausfall der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission. 

Rechtsgrundlage

Aufgrund § 15 Abs. 3 lit. c) des Steiermärkischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes 2013 (StLWFöG), LGBl. Nr. 32/2013 und § 6 der mit 01.01.2008 in Kraft getretenen „Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark", sowie aufgrund der „Allgemeinen Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und Forstwirtschaft" wird die folgende Richtlinie erlassen:

 Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung über Bekämpfungsmaßnahmen und die Schadensabgeltung bei Feuerbrand im Erwerbsobstbau (Beschluss der Stmk. LReg.: 2021-07-09)

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