Richtlinie zur Abgeltung des erhöhten Mehraufwandes für die Maiswurzelbohrerbekämpfung mit Nematoden und Pheromonen
Zielsetzung
Ziel dieser Richtlinie ist die Bekämpfung des Maiswurzelbohrers und die langfristige Sicherung des Bestandes einer leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft.
Förderungsgegnstand
Abwicklung
Die bei der Landwirtschaftskammer Steiermark eingebrachten Einzelanträge sind von dieser auf Einhaltung der Förderungsvoraussetzungen zu prüfen und die Daten in die vorgesehene Datenbank einzugeben.
Die Anwendung der Nematoden und/oder Pheromone ist der Landwirtschaftskammer Steiermark von der/vom einzelnen Förderungswerber/-in mit Rechnungen samt Zahlungsnachweis jeweils in Kopie zu belegen.
Die Landwirtschaftskammer Steiermark überprüft die Rechnungen auf die Übereinstimmung mit den Angaben im Förderungsantrag.
Die Daten einschließlich der Förderungsanträge sind von der Landwirtschaftskammer Steiermark bis zum 30.10.2015 an die Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft zur Auszahlung weiterzuleiten.
Von der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft werden stichprobenartige Kontrollen auf Einhaltung dieser Richtlinie durchgeführt.
Die Bezug habenden Originalrechnungen sind 7 Jahre ab Auszahlung der gegenständlichen Förderung aufzubewahren.
Bei unrichtigen/unvollständigen Angaben werden die Zuschüsse reduziert oder zurückgefordert.
Es wird sichergestellt, dass den Organen oder Beauftragten des Landes Steiermark und der EU Einsicht in der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen gestattet wird.