Richtlinie der Steiermärkischen Landesregierung zur Gewährung einer Förderung in der Rindermast und Mutterkuhhaltung zum „verbesserten Betriebsmanagement“

Ziele

Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zu einem verbesserten Betriebsmanagement in der Rindermast und in der Mutterkuhhaltung zu leisten. Die Einkommensverluste für die landwirtschaftlichen Betriebe durch den Wegfall der gekoppelten Zahlungen im Rinderbereich sollen kompensiert werden.

Durch die gegenständliche Maßnahme soll ein wichtiger Beitrag zum Bestand einer wirtschaftlich gesunden und leistungsfähigen bäuerlichen Landwirtschaft geleistet werden.

Abwicklung

Anträge für die Gewährung der gegenständlichen Förderung werden im Zuge der Beantragung der Förderung für Q-plus Rind gemäß Artikel 16 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2015 gestellt.

Mit der Abwicklung der gegenständlichen Richtlinie sind die gleichen Abwicklungsstellen betraut, die für das Modul Q-plus Rind im Rahmen der Ländlichen Entwicklung anerkannt sind (z.B. Schlachthof, Erzeugerorganisation, Viehhandel).

Die Auszahlung der Förderung an die FörderungsnehmerInnen erfolgt durch die Agrarmarkt Austria, die die erforderlichen Mittel von der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft anfordert.

 Richtlinie 2019

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