Neue Fristen!

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2019 für die Förderungsabwicklung die Förderungsanträge (Basis- und Projektförderung) bis spätestens 15. Mai des laufenden Jahres zur weiteren Bearbeitung einlangen müssen.
Projektanträge müssen vor Umsetzung des Projektes gestellt werden.
Basisförderungen müssen unbedingt vor Beginn der sicher zu stellenden Tätigkeit beantragt werden.

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