Neue Fristen!
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft, weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2019 für die Förderungsabwicklung die Förderungsanträge für Projekte bis spätestens 15. Mai des laufendes Jahres in der Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft zur weiteren Bearbeitung einlangen müssen. Die Anträge müssen vor Umsetzung des Projektes gestellt werden.