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Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

(6.1.1)

Zur Erleichterung der ersten Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung von jungen Landwirten unter besonderer Berücksichtigung der Qualifikation.

Förderwerber

kann eine natürliche Person sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt ist und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Junglandwirte).

Ehepartner oder Partner einer Lebensgemeinschaft können die Existenzgründungsbeihilfe nur einmal erhalten, auch wenn zwei getrennte Betriebe bewirtschaftet werden.

Förderungsvoraussetzungen

Auflagen

Art und Ausmaß der Förderung

Abwicklung

Auswahlverfahren

 

Weitere Infos

  • Informationen zur Ländlichen Entwicklung 2014-2020

Dokumente

  • Förderungsantrag V5
  • Ausfüllanleitung
  • Qualifikationen
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

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