Aktionsplan Pflanzenschutzmittel
Aktionsplan zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 2027
Die Landesregierung hat gemäß § 9 des Steiermärkischen Pflanzenschutzmittelgesetzes 2012 einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen. Der Aktionsplan ist unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Bei der Erstellung sowie bei jeder Änderung des Aktionsplanes hat eine Anhörung der Öffentlichkeit zu erfolgen.
Der Entwurf des Aktionsplanes und eine verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sind von der Landesregierung während der Amtsstunden beim Amt der Landesregierung mindestens vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Die öffentliche Auflage ist in der Grazer Zeitung kundzumachen.
Österreich hat für die Zeiträume 2012 - 2016, 2017-2021 und 2022 - 2026 Aktionspläne der Europäischen Kommission (EK) vorgelegt. Der nun vorliegende Entwurf des Aktionsplanes ab 2027 wurde durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und des gemeinsamen Ländervertreters im Sinne einer Serviceleistung für die Bundesländer koordiniert. Die Erarbeitung der einzelnen Kapitel erfolgte im Zuge von Arbeitsgruppensitzungen mit Bundesdienststellen, Bundesländern, Interessensvertretungen und anderen Stakeholdern.
Im Rahmen der Überarbeitung wurde darauf geachtet, dass auf Basis der Evaluierung des Aktionsplans 2022 bis 2026, welche im Jahr 2023 durchgeführt wurde, die Inhalte des bestehenden Aktionsplanes angepasst werden. Im Zuge des Evaluierungsprozesses zeigte sich, dass bestimmte Ziele angepasst, präzisiert oder in begründeten Fällen gestrichen werden sollten.
Zusammenfassung
- Dem Land Steiermark ist es ein Anliegen, durch Vorgaben, Ziele und Maßnahmen die Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für und auf die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt zu verringern und die gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes durch verschiedene Maßnahmen wie Information und Beratung zu unterstützen. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Regulierung von Schadorganismen.
- Dieser Aktionsplan enthält Maßnahmen, die das Land Steiermark selbst verpflichten, einen Beitrag zur Umsetzung dieses Vorhabens zu leisten.
- Die Maßnahmen sind sowohl privatwirtschaftlichen Charakters, wie die Vergabe von Förderungen und die Abhaltung von Aus- und Fortbildungskursen, als auch hoheitlichen Charakters wie die Erlassung von Verordnungen.
- Bei der Formulierung der einzelnen Maßnahmen wurde versucht, allgemein verständliche Begriffe zu verwenden und die Ausführungen möglichst kurz zu halten.
- Die wichtigsten Punkte des Entwurfs des Aktionsplanes ab 2027 sind:Gewährleistung eines ausreichenden Zugangs zu Aus-, Fort- und Weiterbildung - auch mit Online-Angeboten - für alle beruflichen Verwenderinnen und Verwender, Vertreiberinnen und Vertreiber sowie Beraterinnen und Berater und Überprüfung der Schulungsinhalte auf Aktualität
- Bekanntmachung und Aktualisierung der verfügbaren Informationsplattformen zum Thema Pflanzenschutz (zentrale Linksammlung auf der Homepage des BMLUKs, Forum „Runder Tisch", etc.) und Beibehaltung der Zugriffszahlen
- Gewährleistung des Zugangs zu Anerkennungen von (weiteren) Werkstätten (Kontrollstellen) und einheitliche Kontrollkriterien für die Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten gemäß dem letzten verfügbaren aktuellen Standard
- Reduktion der Einträge von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte in Oberflächengewässer sowie ins Grundwasser durch Verzicht oder Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
- Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Städten und Gemeinden, unter Berücksichtigung bestehender landesrechtlicher Regelungen und über die bundesweit geltenden Mindeststandards hinaus
- Bereitstellung des kostenfreien Zuganges und weitere Erhöhung der Benutzer-freundlichkeit und Praxistauglichkeit des amtlichen Pflanzenschutzmittelregisters
- 6Fachgerechte Entsorgung beanstandeter Pflanzenschutzmittel durch die zuständige Behörde
- Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf 30 % bis zum Jahr 2030 zu steigern.
- Erhalt der forstwirtschaftlichen Flächen ohne den Einsatz bzw. stark eingeschränktem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Erhalt des Verwendungsniveaus von Pflanzenschutzmitteln, die Wirkstoffe mit geringem Risiko oder Substitutionskandidaten als Wirkstoffe enthalten sowie Reduktion der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die grundwassersensitive Wirkstoffe enthalten
Auflage zur öffentlichen Einsicht
Der Entwurf eines Aktionsplanes des Landes Steiermark zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab 2027 liegt beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, in der Zeit vom 27. August 2026 bis 24. September 2026 während der Amtsstunden (8.00 bis 12.00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf und ist im Internet durch den nachstehenden Link abrufbar.
Während der Auflagefrist steht es jedermann frei, gegenüber der Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) schriftlich zum Entwurf des Aktionsplanes Stellung zu nehmen.
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel 2027+
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel 2022 -2026


