Abwicklung der Investitionsförderung

Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle oder Bewilligenden Stelle eingebracht werden. Die Bewilligende Stelle hat die zeitliche Abfolge bekanntzugeben, in der die vollständigen Förderungsanträge in einem Auswahlverfahren behandelt werden.

Die Vorhaben werden in diesem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunkteanzahl des gewichteten Schemas erreicht werden.

Mit der Bewilligung sind betraut:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A10 Land- und Forstwirtschaft - Referat: Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
8047 Graz - Ries, Ragnitzstraße 193

Dipl.-Ing. Reinhold Stern
Leiter der Zahlstelle
Tel.: (0316) 877 - 6972
Mail: abteilung10@stmk.gv.at
Mail: reinhold.stern@stmk.gv.at

Landwirtschaftskammer Steiermark
Abteilung Betriebswirtschaft
8011 Graz, Hamerlinggasse 3

Dipl.-Ing. Gerhard Thomaser
Leiter Referat Ländliche Entwicklung und Investitionsförderung
Telefon: (0316) 8050 - 1262
Mail: gerhard.thomaser@lk-stmk.at

 Maßnahmen:

  • Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude
  • Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Gärresten
  • Bauliche Investitionen im Bereich Almgebäude

 Maßnahmen:

  • Biomasseheizanlagen
  • Bienenhaltung und
    Honigerzeugung
  • Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft
  • Maschinen und Geräte
  • Verbesserung der Umweltwirkung
  • Gartenbau
  • Obst- und Weinbau
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