Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
Agrar
SUCHE
Link zur Startseite
© Land Steiermark
 
  • Landwirtschaft
    • Almwirtschaft
    • Boden
    • Pflanzen
    • Tiere
    • Obst und Weinbau
    • Spezialkulturen
  • Forstwirtschaft
    • Landesforstdienst
    • Wald und Recht
    • Waldbewirtschaftung
    • Schutzwald
    • Waldzustand
    • Wald und Klima
    • Dynamische Waldtypisierung
    • Lebensraum Wald
      • Waldatlas Steiermark
      • Wild und Jagd
      • Wolf
      • Raumplanung
      • Natürliche Waldgesellschaften
    • Erlebnisraum Wald
    • Landesforstgärten
    • Landesforste
    • zurück zum Hauptmenü
    • Landesforstdienst
    • Wald und Recht
    • Waldbewirtschaftung
    • Schutzwald
    • Waldzustand
    • Wald und Klima
    • Dynamische Waldtypisierung
    • Lebensraum Wald
    • Erlebnisraum Wald
    • Landesforstgärten
    • Landesforste
    • zurück zum Hauptmenü
  • Jagd und Fischerei
  • Bildung
  • Berichte
    • Grüner Bericht
    • Tätigkeitsbericht der LFI
    • Wildeinflussmonitoring
    • Land- und forstwirtschaftliche Kennzahlen
  • Förderungen
    • Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen
    • Investitionen in materialle Vermögenswerte
    • Existenzgründung für Junglandwirte
    • Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft
    • Investitionen in der Forstwirtschaft
    • Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten
    • Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes - Naturschutz
    • Zusammenarbeit
    • Landes-Richtlinien
    • Ländliche Entwicklung 2023-2027
  • Sonstiges
    • Leistungen von A - Z
    • Links
    • Aktuelles
    • Akteure & Partner
    • Servicestellen
    • Kontakt
  1. Sie sind hier:
  2. Agrar
  3. Forstwirtschaft
  4. Lebensraum Wald
  5. Wolf
  • Landesforstdienst
  • Wald und Recht
  • Waldbewirtschaftung
  • Schutzwald
  • Waldzustand
  • Wald und Klima
  • Dynamische Waldtypisierung
  • Lebensraum Wald
    • Waldatlas Steiermark
    • Wild und Jagd
    • Wolf
    • Raumplanung
    • Natürliche Waldgesellschaften
  • Erlebnisraum Wald
  • Landesforstgärten
  • Landesforste
  • zurück zum Hauptmenü
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Große Beutegreifer - Wiederkehrende Arten

Wolf in der Steiermark: Ein dunkler Schatten huscht durch das Gras. Aufnahme bei Nacht.
Wolf © MA49-Forstamt Wien

Bis ins 20. Jahrhundert waren Bären (Ursus arctos), Wölfe (Canis lupus) und Luchse (Lynx lynx) in Österreich, aber auch weiten Teilen Europas ausgerottet. Schutzmaßnahmen auf Grundlage der   FFH-Richtlinie sowie der Berner Konvention und nicht zuletzt ausreichendes Beuteangebot haben dazu geführt, dass sich Restpopulationen dieser Arten teilweise wieder erholen konnten.

Der Wolf ist eigenständig und in den letzten Jahren mit einer hohen Dynamik in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete zurückgekehrt. Luchs- und Bärvorkommen gehen zumeist auf Wiederansiedelung zurück (z.B. Luchs: Deutschland - Harz und Pfälzerwald, Schweiz - Jura, Tschechische Republik, Bär: Italien - Trentino). Zudem wandert seit einigen Jahren der Goldschakal von seinem ursprünglichen Verbreitungsschwerpunkt in Osteuropa auch nach Österreich ein. In der Steiermark gibt es bereits bestätigte Reproduktionen.

Aktuelle  Verbreitungskarten der einzelnen Arten werden durch das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs zusammengestellt.

Die großen Beutegreifer beeinflussen das Wirkungsgefüge zwischen Nutz- sowie Wildtieren und deren Lebensräumen in der vom Menschen geprägten Kulturlandschaft. Für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung sowie für die jagdliche Bewirtschaftung des Schalenwilds und damit auch für die Forstwirtschaft bedeuten sie eine erhebliche Herausforderung.

Damit Konflikte zwischen großen Beutegreifern und der direkt betroffenen Landbewirtschaftung sowie sonstigen Landnutzungsinteressen möglichst gering ausfallen, bedarf es eines geeigneten Managements. Hier gilt es berechtigte Ansprüche der Nutztierhaltung, der Forstwirtschaft, des Naturschutzes und des Wildes zu berücksichtigen und daraus verantwortungsvolle Entscheidungen abzuleiten.

Management-Pläne Sowie die Wolfsverordnung Steiermark liefern die notwendigen Vorgaben, um Konfliktpotential und das Risiko von Schäden zu minimieren. Das Monitoring großer Beutegreifer ist im Rahmen der Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie erforderlich und stellt die Grundlage, um konkrete Managemententscheidungen zu treffen.

  •  Wolfsmanagement Österreich
  •  Wolfsmanagement Steiermark
  •  Wolfsverordnung Steiermark
  • Meldungen und Maßnahmen Wolf
  •  Monitoringbericht Wolf Steiermark 2023-2025

Abgeltung von Schäden: Von großen Beutegreifern wie Bär, Luchs und Wolf nachweislich verursachte Schäden werden bis auf weiteres abgegolten. Hierfür sind die amtlichen RissbegutachterInnen der jeweiligen Bezirke durch die betroffenen NutztierhalterInnen zu kontaktieren (siehe Meldungen und Maßnahmen Wolf).

Herdenschutz: Frei gehendes, nicht behirtetes Vieh ist einer besonderen Gefährdung ausgesetzt. Weniger Schäden bedeuten auch weniger Konflikte, daher ist vor allem die Schadensprävention von großer Bedeutung. Beratungsstellen und Informationen bieten das Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs unter  Herdenschutz sowie der  Steirische Schaf- und Ziegenzuchtverband.

Begegnung mit dem Wolf: Grundsätzlich meidet der Wolf den Menschen und geht ihm aus dem Weg. Begegnungen sind daher selten, aber möglich. Kommt es zu einem Zusammentreffen, werden folgende Verhaltensregeln empfohlen. (  Verhalten bei Wolfsichtung)

Beratungen zum Herdenschutz:

 Österreichzentrum - Herdenschutz kompakt

 Österreichischer Bundesverband für Schafe und Ziegen 

Amtliche Rissbegutachter/in Stand 07-06-2026

 

Dokumente

  • Wolfsmanagement Steiermark
  • Wolfsmanagement Österreich 
    (1 MB!)
  • Amtliche RissbegutachterInnen Steiermark 07-2026
  • Monitoringbericht Wolf Steiermark 2023-2025 
    (2 MB!)
Informationen zur Förderung aus der LE 23-27
© Abt10

Katastrophenfonds

Informationen - Katastrophenfonds

Neobiota

Homepage Neobiota Steiermark
© Michael Breuer

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie