77-02-BML Zusammenarbeit
4. Aufruf zu Maßnahmen zur Umsetzung der Zusammenarbeit - Entwicklung, Stärkung kurzer Versorgungsketten und Märkte zur Verbesserung der Position der Landwirtschaft in den Wertschöpfungsketten der Nahversorgung in Orts- und Stadtkernen als lokaler Markt Förderantrag stellen
Einreichfrist: 08. Juni 2026 bis: 30. September 2026
Was wird gefördert?
Die Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette ist nicht mehr an eine spezifische Definition und die Festlegung von Bedingungen für den "lokalen Markt" oder die "kurze Versorgungskette" gebunden. Gefördert werden sollen unter anderem Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten:
- Stärkung horizontaler und vertikaler Zusammenarbeit; Vernetzung von Aktuer:innen und Unternehmen (aktive landwirtschaftliche Betriebe sind Partner des Netzwerkes)
- Innovieren und Erweitern bestehender Netze und Plattformen hin zu Unterstützern von Funktionalitäten der Nahversorgung in Orts- und Stadtkernen (Treffpunkte, Lebensmittel, handwerklich veredelte Produkte, etc.)
- Implementierung der Digitalisierung zur Markterweiterung sowie zur Erhöhung der Fluktuation; Bspw. klassischer Treffpunkt - Cafe und digitalem Kiosk oder Micro-Market im Zentrum unserer Lebensmittelpunkte.
- Sicherung von Produktionsketten, wieder Aktivieren, Beleben von Bausubstanz und gelebtem Handwerk in ländlichen Gemeinden und Städten
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften und Juristische Personen (inkl. Gemeinden und Gemeindeverbände)
Aufruf:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-02-bml-zusammenarbeit/aufrufe-und-fristen
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz
Mail:
abteilung10@stmk.gv.at
Christian Gummerer, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH)
+43 (316) 877-6989


