Auswahlverfahren in der Investitionsförderung

Die  Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einem geblocktem Verfahren.
Die Stichtage sind von der Bewilligenden Stelle veröffentlicht worden.

Die Mindestpunkteanzahl beträgt 5 Punkte.

Projekte aus den Fördergegenständen  Biomasseheizanlagen, Almen, Bienen, Maschinen der Außenwirtschaft, Umweltwirkung gelten aufgrund ihrer spezifischen Beschaffenheit grundsätzlich als ausgewählt.

Kriterien:

  • Qualifikation
  • Betriebswirtschaftliche Betrachtung
  • Qualität und Produktion
  • Innovationspotenzial
  • Tierschutz und Tiergesundheit
  • Wirtschaftsweise
  • Emissionsverminderung
  • Bewässerung/Beregnung
  • Schutzmaßnahmen/Schutz der Kulturen
  • Ressourcen- und Umweltschonung
  • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen

 

 

 

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