Lokale Agenda 21
(7.1.3)
Ziele
Die Ziele der Durchführung der Lokalen Agenda 21 sind nachhaltige Entwicklungsprozesse auf lokaler Ebene mit Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Förderungsgegenstand
- Lokale Agenda 21 - Zukunftsprozesse mit BürgerInnenbeteiligung und professioneller Prozessbegleitung auf lokaler Ebene unter besonderer Berücksichtigung des bottom-up-Ansatzes:
Der Fördergegenstand beinhaltet die
1.1. Sensibilisierung der Bevölkerung; Entwicklung von Visionen, Zielen und Maßnahmen; Stärkung der Eigeninitiative und Identifikation durch breite Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte; verstärkte Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bis dato nur teilweise in der regionalen Entwicklungsarbeit involvierten waren; begleitende Bewusstseinsbildung; Erfolgskontrolle, ergänzende Qualifizierung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen im ländlichen Raum;
1.2. Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren und Akteurinnen für eine prioritäre Politik nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und auf Chancengleichheit ausgerichteter Entwicklung des Ländlichen Raums durch ortsübergreifende, regionale partnerschaftliche Kooperationen - Gemeindeübergreifende und thematische Vernetzungen der Lokale Agenda 21-Zukunftsprozesse sowie Erfahrungsaustausch mittels Entwicklung und Umsetzung multiplizierbarer, innovativer Modelle;
- Bundesweite Unterstützungs- und Koordinierungsaktivitäten für die Lokale Agenda 21.
Förderungswerber
Als FörderungswerberInnen kommen in Betracht:
Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen im Bundesland Steiermark;
Natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen im Bundesland Steiermark, deren Aufgabenstellungen mit den Zielen der Erstellung, Unterstützung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 übereinstimmen.
Fördervoraussetzungen
Das Vorhaben wird im ländlichen Gebiet umgesetzt;
es gibt einen verbindlichen Beschluss im zuständigen Gremium (Gemeinde oder Gemeindeverband) über die Durchführung des Agenda 21-Prozesses;
die Bundes- und Ländervorgaben zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 werden erfüllt;
es handelt sich um einen Beitrag zu den Zielen der Nachhaltigkeit, BürgerInnenbeteiligung und Innovation.
Förderung
Förderungsgegenstand 1: 75% der anrechenbaren Sachkosten.
Förderungsgegenstände 2 und 3: 100% der anrechenbaren Sachkosten.
Abwicklung
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt fortlaufend unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestpunkteanzahl, bei geblockter Auswahl zu bestimmten Stichtagen. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand der Bewertung der Projekte hinsichtlich der Erreichbarkeit der Basisqualitäten zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in Österreich, insbesondere deren Beitrag zu inhaltlichen Qualitäten in den Dimensionen „Ökologie", „Wirtschaft", „Soziales und Kultur" und zur Qualität der Prozesse (z.B. in Bezug auf BürgerInnenbeteiligung).
Dem Förderungsantrag ist die verbindliche Verpflichtungserklärung des Bundes, welche einen integrierenden Bestandteil des Förderungsantrages darstellt, anzuschließen.