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Förderung der Entwicklung von Gemeinden

durch das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014 - 2020

Mit dem Österreichischen Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2014 - 2020 ist es ab 2015 möglich, Projekte deren Ziel es ist, die Entwicklung von Gemeinden zu verbessern, zu fördern. Die Gemeinden müssen sich im ländlichen Gebiet befinden (das sind Gemeinden, die weniger als 30.000 Einwohner haben, oder deren Bevölkerung unter 150 Einwohner pro km2 liegt).

Die  Sonderrichtlinie des Landes Steiermark zur Umsetzung von EU-Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für Ländliche Entwicklung 2014 - 2020 (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2014) stellt die Basis für die Vorhabensarten (VHA): Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung, Lokale Agenda 21 sowie die Umsetzung von Plänen und Entwicklungskonzepten zur Dorferneuerung dar.

Ziel ist die Stärkung der Bevölkerung im ländlichen Raum und deren Entwicklungsprozesse. Durch dieses Programm sollen Regionen als Arbeits-, Wirtschafts-, Erholungs-, und Lebensraum attraktiver werden. Eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Entwicklung, besonders im Berggebiet soll damit unterstützt werden.

VHA 7.1.2: Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung – gefördert werden:

  • Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden im ländlichen Raum
  • Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen

VHA 7.1.3: Lokale Agenda 21 – gefördert werden:

  • Sensibilisierung der Bevölkerung, Entwicklung von Visionen, Zielen und Maßnahmen zur Stärkung der Eigeninitiative und Identifikation durch breite Beteiligung von Bevölkerungsgruppen, die bisher nicht oder nur gering in regionaler Entwicklungsarbeit beteiligt waren.
  • Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige, auf Chancengleichheit ausgerichtete Entwicklung des ländlichen Raums durch ortsübergreifende, regionale partnerschaftliche Kooperationen.

VHA 7.6.2: Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung – gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Ortskernerneuerung 
  • Projekte zur Belebung und Stärkung der dörflichen Identität
  • Revitalisierung regionaltypischer sowie baukulturell wertvoller Gebäude (ausgenommen Wohnungsbau)
  • Schaffung und Entwicklung von Freizeit- und Kultur-, und Bildungseinrichtungen sowie anderen Basisdienstleistungen
  • Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
Grundlage für die Antragsstellung auf Förderung ist ein verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium (Gemeinderat, bzw. Gemeindeverband) über die Durchführung eines Prozesses, eines Planes, bzw. der Umsetzung.
Anträge für Fördermittel sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung in der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz einzubringen. Antragsteller (Begünstigte) sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen, sowie natürliche und juristische Personen.
Die Auswahl und Bewilligung erfolgt nach einem Punkteschema, wobei eine Mindestpunkteanzahl zu erreichen ist. Je nach Höhe der beantragten Kosten sind zwei, bzw. drei Anbote beizubringen.

Interessenten an den Maßnahmen sind eingeladen die erforderlichen Unterlagen herunterzuladen. Weiters finden Sie dort ergänzende Unterlagen wie Richtlinien, Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien sowie Höhe der verfügbaren Mittel und dergleichen.
Informationen erhalten Sie per Telefon unter 0316/877 - 6978 Dipl.-Ing. Johann Klug 
Anfragen können an abteilung10@stmk.gv.at gestellt werden.

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Kontakt

  • A10 Land- und Forstwirtschaft

Weitere Infos

  • Referat Landwirtschaft und Ländliche Entwicklung
  • Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung
  • Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung

Dokumente

  • Sonderrichtlinie des Landes

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