Das Holzhandelsüberwachungsgesetz(HÜG) dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 zur Einführung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die EuropäischeUnion und regelt die Pflichten von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen.